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Probeunterricht

Probeunterricht

Wenn die Eignung im Übertrittszeugnis nicht gegeben ist oder Ihr Kind aus einer Montessori- oder Waldorfschule in die Realschule übertreten soll, muss ein Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik abgelegt werden.

Bitte beachten Sie: Die Übertrittsbedingungen für Schüler aus Privatschulen sind abhängig vom rechtlichen Status der besuchten Privatschule.

Anmeldung:

Die Anmeldung für den Probeunterricht in die 5. Jahrgangsstufe der Realschule Wolfratshausen für das Schuljahr 2024/2025 findet entweder persönlich an den folgenden Tagen statt:

Montag 06. Mai 2024 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag 07. Mai 2024 von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch 08. Mai 2024 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr statt.

Alternativ können Sie uns die vollständigen, ausgedruckten und unterschriebenen Formulare postalisch oder in einem verschlossenen Umschlag im Briefkasten der Realschule (links neben dem Haupteingang) bis spätestens Mittwoch 08. Mai 2024 zukommen lassen.

Wichtige Formulare für die Anmeldung:

Eine ärztlich attestierte Lese-Rechtschreib-Störung muss angegeben und das Attest bei der Anmeldung abgegeben werden, sonst kann der Nachteilsausgleich beim Probeunterricht nicht berücksichtigt werden.

Termin Probeunterricht:

Der Probeunterricht findet am Dienstag, 14. Mai 2024, Mittwoch 15. Mai 2024 und Donnerstag 16. Mai 2024 jeweils ab 8:00 Uhr statt. Die Schülerinnen und Schüler treffen sich am ersten Tag in der Aula und werden dort in Unterrichtsgruppen eingeteilt.

Mitzubringen sind: Füller, Bleistift, Farbstifte, Geodreieck und Lineal, Radiergummi, Pausenbrot und Getränk.

Kann Ihr Kind wegen Krankheit am Probeunterricht nicht teilnehmen, teilen Sie dies bitte umgehend der Schule mit (08171 7112). Bei Vorliegen eines ärztlichen Attests und der Genehmigung der Schulleitung können erkrankte Schüler am Ersatztermin des Probeunterrichts in den letzten Tagen der Sommerferien teilnehmen. Nachträglich gemeldete Erkrankungen können nicht berücksichtigt werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Flyer (Seite 1/ Seite 2) zum Übertritt.